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Stand 27.07.11
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Warum anonymer Kauf?

Neues aus den USA!
Wer in den USA ab August 2010 Goldbarren oder Goldmünzen erwirbt,
muß sich behördlich registrieren lassen.

Ein anonymer Verkauf von Gold ist in den USA nicht mehr möglich!
(Info: Kopp-Nachrrichten)
Wann wird dies in Deutschland eingeführt?
Niemand weiß es!


Gold sollte man aufgrund eines denkbaren Goldverbots und einer möglichen Beschlagnahmung durch Behörden wie 1933 in den USA ausschließlich anonym kaufen. Seinerzeit wurde vom Präsidenten verordnet, dass Bürger in den USA kein Gold besitzen dürfen. Mit solchen Verboten ist im Krisenfall in Europa leider auch zu rechnen.

Was bedeutet dies nun für denjenigen, der eine Krisenvorsorge mit Gold treffen will? Es soll das Gold nicht bei seiner Bank, wo er als Kunde registriert ist, das Gold kaufen oder bestellen, sondern er sollte zu einem Edelmetallhändler  gehen und es dort gegen bar ohne Angabe der Personalien erwerben. Das geht wegen des Geldwäschegesetzes in Deutschland pro Kaufvorgang bis zu einem Betrag von € 15.000,--.

Die meisten Banken haben  kein Gold vorrätig und bieten an, es zu bestellen. Bestellen bedeutet jedoch, dass der Erwerber registriert ist. Suchen Sie sich daher einen Edelmetallhändler, welcher das Gold und Silber schnell verfügbar hat.

Sollte es in der Krise tatsächlich zu Beschlagnahmungen oder staatlichen Zugriffen kommen, ist es wichtig, dass Ihr Gold nicht in Schließfächern in Deutschland, anderen EU-Ländern oder in den USA liegt. Dort ist es sicherlich in Gefahr. Bewahren Sie einen Teil gut versteckt in Ihrem unmittelbaren Zugriff auf. Sollten Sie mehr besitzen, empfiehlt sich ein Schließfach in  Liechtenstein oder anderen zuverlässigen Finanzplätzen.

Falls Sie dann doch Besuch von Beamten bekommen, können Sie sagen, sie haben Ihr Gold auf einer Edelmetallmesse oder Münzbörse gegen bar verkauft. Falls Sie im Laufe der Zeit auch mal Gold veräußert haben, sei es, dass Sie Geld gebraucht oder Gewinne realisiert haben, so ist es wichtig, diese Belege als Beweis für den Verkauf aufzubewahren.

„Notstandsgesetze sind Regelwerke für den Kriegs- oder Verteidigungsfall, für Bürgerkriege oder während besonders schwerer Katastrophen.
Sie enthalten typischerweise Vorschriften über Lebensmittel- und Energierationierung, die Zwangsverpflichtung der Zivilbevölkerung zum Arbeitsdienst, die Beschlagnahme (“Requirierung”) von Vermögensgegenständen durch staatliche Stellen oder die bevorrechtigte Belieferung des Staates mit Gütern und Leistungen.“ listet der BWL-Bote die wichtigsten BRD-Notstandsgesetze auf, die hier unkommentiert als Sammlung aufgestellt sind, damit jeder sich sein eigenes Bild machen kann.

Besonders zu beachten ist, dass diese Notstandsgesetze keineswegs Relikte aus alten Zeiten sind, sondern noch bis in die heutige Zeit ohne überhaupt eine Information durch die Medien herauszugeben, stets „auf dem neuesten Stand“ gehalten zu werden scheinen, wie beispielsweise das WiSiV erst vergangenes Jahr seine Aktualisierung erhielt.

 

In der EU ist ihr Vermögen nicht sicher!

Notstandsgesetze:


Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung



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